17. September 2021

ubs begrüßen die Optionserweiterung der Landesregierung, behalten aber 3-G-Regel bei


Mit der neuen Corona-Verordnung hat das Land Brandenburg die 2-G-Regel als weitere Option für Veranstaltungen eingeführt. Die Uckermärkischen Bühnen werden jedoch weiterhin an der 3-G-Regel für ihre BesucherInnen festhalten.


Mit der am 17. 09.2021 in Kraft getretenen und bis einschließlich Mittwoch, den 13.10. 2021 geltenden neuen
SARS-CoV-2-Umgangsverordnung schafft die Landesregierung die Möglichkeit, für Bereiche wie Innengastronomie, Veranstaltungen und Beherbergung die 2-G-Regel einzuführen. Der Zutritt ist dann nur für Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren gestattet, dafür muss weder eine Maske getragen noch auf die Einhaltung von Mindestabständen oder die Beschränkung der Personenzahl geachtet werden.

„Wir freuen uns sehr über diese Optionserweiterung und die damit verbundene Möglichkeit der Rückkehr zu einer `veränderten` Normalität“,  so der Intendant André Nicke. „Dennoch möchten wir aber weiterhin allen Interessierten den Zugang zum Theater ermöglichen“. Damit wird wie bisher für Produktionen des eigenen Ensembles die 3-G-Regelung beibehalten. Es besteht die Pflicht, einen Nachweis (geimpft, getestet, genesen) vorzulegen und die Kontaktnachverfolgung mittels Luca-App oder Formular zu ermöglichen. Darüber hinaus gilt die Einhaltung des Mindestabstandes sowie die Maskenpflicht innerhalb des Veranstaltungsgebäudes bis zum Sitzplatz. An den Plätzen selbst muss während der Vorstellung keine Maske getragen werden, da die Bestuhlung so eingerichtet ist, dass die Sicherheitsabstände gewährleistet werden können.

Lediglich für einzelne Veranstaltungen wird derzeit die Anwendung der 2-G-Regel ab Oktober geprüft. Dies betrifft beispielsweise die beliebte Veranstaltungsreihe „Operette zum Kaffee“. Entsprechende Hinweise werden zeitnah kommuniziert.