1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Uckermärkischen Bühnen Schwedt und den Besuchern ihrer Veranstaltungen.
Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb von Eintrittskarten zustande kommt. Für Abonnenten sowie Besucherorganisationen und deren Mitglieder gelten diese Bedingungen ebenfalls, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist.

2. Spielpläne/Anfangszeiten/Kassenöffnungszeiten
Die gültigen Spielpläne mit den Anfangszeiten sind aus den offiziellen Veröffentlichungen der ubs ersichtlich. Veröffentlichungen in den Medien sind unverbindlich. Spielplanänderungen und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten.
Kassenöffnungszeiten: Dienstag bis Freitag: 12:00 bis 20:00 Uhr
Die Abendkasse öffnet zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn.

3. Eintrittspreise
Die ubs veröffentlichen die jeweils gültigen Eintrittspreise und geben diese an der Besucherkasse bekannt. Ermäßigungen werden den berechtigten Personen gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises an der Besucherkasse gewährt.
Ermäßigte Eintrittskarten sind nur in Verbindung mit diesem Nachweis gültig. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, ist der Differenzbetrag zum vollen Eintrittspreis nachzureichen. Ermäßigte Karten sind grundsätzlich nicht übertragbar. Treffen mehrere Gründe für Ermäßigungen gleichzeitig zu, wird die mit der höchsten Stufe zur Anwendung gebracht. Die Ermäßigungsberechtigung ist beim Einlass zur Vorstellung auf Verlangen vorzuzeigen.

4. Kartenverkauf/Reservierung
Der Vorverkauf erfolgt ab der Veröffentlichung der Veranstaltung oder zu angegebenen Terminen. Die ubs behalten sich vor, in Einzelfällen die Kartenabgabe pro Käufer zu beschränken.
Reservierungen können persönlich an der Besucherkasse oder den Vorverkaufskassen, telefonisch unter 03332 538111, als Fax 03332 538119, mittels E-Mail ( Besucherservice) oder in schriftlicher Form (Uckermärkische Bühnen Schwedt, Berliner Straße 46/48, 16303 Schwedt/Oder) erfolgen.
An Wochenenden und Feiertagen werden keine Bestellungen per Fax oder E-Mail bearbeitet.
Reservierungswünsche werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
Reservierungen, unabhängig von ihrer Form, behalten ihre Gültigkeit für zwei Wochen. Sollte danach kein Kauf erfolgen, werden die Reservierungen automatisch gelöscht. Ausdrücklich zur Abholung an der Abendkasse reservierte Eintrittskarten liegen bis 45 Minuten vor Beginn der Veranstaltung bereit. Eintrittskarten, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeholt wurden, gehen in den Verkauf zurück.
Die Bezahlung an der Theaterkasse kann bar oder mit EC-Karte oder per Rechnungslegung (Bearbeitungsgebühr 1,50 Euro) erfolgen. Die Eintrittskarten werden auf Wunsch und Risiko des Bestellers per Postversand zugeschickt.

5. Internet
Über das Internet können die ubs unter der Adresse: www.theater-schwedt.de für Informationen und zum Kartenerwerb erreicht werden. Es können zu allen Vorstellungen alle die Plätze im Internet gegen Zahlung einer Gebühr erworben werden, welche im Verkaufsprogramm eingestellt und nicht gesperrt, nicht reserviert oder nicht verkauft sind. Der Käufer wählt entsprechend dem dialoggeführten Verkaufsprogramm die Vorstellung und die Sitzplätze aus. Durch die Bestätigung des Kaufes kommt es zu dem Kaufvertrag zwischen den ubs und dem Käufer. Die Bezahlung der Karten erfolgt durch Lastschriftverfahren über ticket.com, inkl. einer Gebühr (lt. den AGB von tickets.com), die pro Karte erhoben wird.
Der Internetkäufer kann durch Vorlage des ausgedruckten Kaufbeleges seine Eintrittskarten am Besucherservice abholen.

6. Kartenrückgabe
Laut Gebührenordnung der Uckermärkischen Bühnen Schwedt werden gekaufte Eintrittskarten nicht zurückgenommen. In Ausnahmefällen kann bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin eine Umwandlung in einen Geschenkgutschein am Besucherservice vorgenommen werden. Für nicht in Anspruch genommene Veranstaltungen oder für verspätetes Eintreffen sowie für verfallene Eintrittskarten wird kein Ersatz geleistet.

7. Erstattung des Eintrittspreises bei Veranstaltungsausfall/Veranstaltungsänderung
Fällt eine Veranstaltung aus Gründen höherer Gewalt (Katastrophen, Streiks und ähnliches) ersatzlos aus, wird der Kartenpreis (bei Fremdveranstaltungen abzüglich der Vorverkaufsgebühr) gegen Vorlage der Eintrittskarte an der Besucherkasse innerhalb einer Woche zurückerstattet. Veranstaltungsänderungen werden dem Besucher nach Möglichkeit unverzüglich mitgeteilt. Bei kurzfristigen Veranstaltungsänderungen werden auch andere Informationsmöglichkeiten genutzt. Der Besucher kann in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten, sofern er dies den ubs schnellstmöglich mitteilt. Dem Besucher wird der bereits gezahlte Eintrittskartenpreis (ohne Bearbeitungsgebühr) erstattet. Weitere Aufwendungen werden nicht ersetzt.
In Ausnahmefällen kann es zu Vorstellungsänderungen oder -ausfällen kommen. Nur in solchen Fällen können Eintrittskarten beim Besucherservice innerhalb einer Woche zurückgegeben werden bzw. entgeltlos getauscht werden. Bei Vorstellungsabbruch wird, wenn bis dahin weniger als die Hälfte der Vorstellung stattgefunden hat, das Eintrittsgeld (ohne Bearbeitungsgebühr) gegen Vorlage der Eintrittskarte beim Besucherservice innerhalb einer Woche zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

8. Kartenverlust
Verliert der Besucher seine Eintrittskarte, kann ihm von der Besucherkasse eine Ersatzkarte ausgestellt werden, wenn er glaubhaft macht, welche Eintrittskarte er erworben hat. Der Besitzer der Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte.

9. Anrechtsbedingungen
Ein Anrecht kann nur in Anspruch genommen werden, wenn mindestens sieben Veranstaltungen gewählt wurden. Die Anrechtskarten sind in einem begrenztem Zeitraum erhältlich, den sie bitte dem Spielzeitheft oder unserer Internetseite entnehmen. Beim Abschluss des Anrechtes werden ein Anrechtsausweis und ein Umtauschschein ausgegeben. Auf dem Anrechtsausweis stehen Name, Anschrift und Anzahl der Plätze im Anrecht.
Für alle Veranstaltungen des Schauspiels (außerhalb des persönlichen Anrechtskontingents; ausgenommen Premieren, Gastspiele sowie Sonderveranstaltungen) erhalten Anrechtsinhaber gegen Vorlage des Ausweises eine Ermäßigung von 10%.

10. Einlass
Die Besuchergarderoben werden in der Regel eine Stunde vor Beginn einer Veranstaltung geöffnet. Es besteht kein Anspruch auf Einlass in den Zuschauerraum nach Veranstaltungsbeginn. Wird einem Besucher aufgrund seiner Verspätung kein Einlass gewährt, so hat dieser keinen Anspruch auf Erstattung des Preises für die Eintrittskarte.
Nach Beginn der Veranstaltung können Besucher, in Einzelfällen und mit Rücksicht auf die anderen Besucher und die mitwirkenden Künstler erst zu einem von der Theaterleitung festgelegten, geeigneten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen werden. In einzelnen Fällen ist dies erst zur Pause bzw. gar nicht möglich.
Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die von den ubs bzw. von den dazu berechtigten Einrichtungen (z. B. Vorverkaufskassen) ausgegebenen Originalkarten.

11. Garderobe
Die Mitnahme von Garderobe in den Zuschauerraum ist nur dann gestattet, wenn dadurch andere Besucher nicht gestört werden. Die Garderobe kann zur Aufbewahrung während des Veranstaltungsbesuches abgegeben werden. Rucksäcke, größere Taschen und ähnliches sind an der Garderobe unbedingt abzugeben und keinesfalls in den Zuschauerraum mitzunehmen. Die Aufbewahrung von Tieren ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Garderobengebühr ist bei Veranstaltungen der Uckermärkischen Bühnen im Eintrittspreis enthalten. Es besteht keine Haftung für Wertgegenstände in den Taschen und Jacken. Pro Kleidungsstück werden im Schadensfall max. 300 Euro ersetzt. Sie können für 0,50 € eine Zusatzversicherung erwerben. Bei Fremdveranstaltungen kann der Veranstalter die Garderobengebühr in Höhe von 0,50 € verlangen. Bei Vorlage der Garderobenmarke werden die aufbewahrten Gegenstände ohne Prüfung der Berechtigung ausgehändigt. Ohne Marke dürfen Garderobengegenstände einem Besucher nur dann ausgehändigt werden, wenn er glaubhaft macht, dass er der berechtigte Empfänger ist.
Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobengegenstände sowie der Verlust der Garderobenmarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich zu melden. Bei Verlust einer Garderobenmarke ist der Besucher zum Ersatz der Wiederbeschaffungskosten verpflichtet. Für einzelne Veranstaltungen können gesonderte Regelungen erfolgen.

12. Fundsachen
Gegenstände aller Art, die in den Spielstätten der ubs gefunden werden, sind beim Haus- oder Garderobenpersonal abzugeben.

13. Hausrecht
Das Hausrecht obliegt dem Intendanten bzw. dem Intendanzdienst sowie dem verantwortlichen Veranstaltungsleiter. Den Anweisungen des Veranstaltungsleiters der Spielstätten ist Folge zu leisten. Besuchern kann der Zutritt zu den Spielstätten verweigert werden, wenn Anlass zu der Annahme besteht, dass sie die Veranstaltungen stören oder andere Besucher belästigen. Besucher können aus der laufenden Veranstaltung verwiesen werden, wenn sie diese stören, andere belästigen oder einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte haben. Der Zutritt kann auch Besuchern verweigert werden, die wiederholt gegen diese Geschäftsbedingungen verstoßen haben.
Einen Anspruch auf Rückzahlung des bereits entrichteten Eintrittsgeldes oder auf sonstigen Schadens- und Aufwendungsersatz haben diese Besucher nicht.
Personen, die den Eintrittskartenverkauf behindern oder Besucher belästigen, können aus den Spielstätten gewiesen werden. Es ist nicht zulässig, einen anderen als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen. Wechselt ein Besucher unberechtigterweise den Platz, kann der Veranstaltungsleiter der ubs den Differenzbetrag erheben oder den Besucher auf den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz oder aus der Veranstaltung verweisen.
Mobiltelefone, Uhren und andere technische Geräte mit akustischen Signalen sind während der Veranstaltung auszuschalten.
Mit Ausnahme der ausgewiesenen Raucherzonen ist das Rauchen im Gebäudekomplex der ubs nicht gestattet. Ebenfalls untersagt ist die Anwendung offener Flammen oder pyrotechnischer Artikel.
Die Mitnahme von Speisen und Getränken in die Zuschauerräume ist nicht gestattet.
Werden durch Besucher grob fahrlässig oder vorsätzlich Verschmutzungen verursacht, so sind die ubs berechtigt, diese auf Kosten des Verursachers entfernen zu lassen.

14. Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art sind den Besuchern untersagt. Bei Zuwiderhandlungen können Besucher der Spielstätten verwiesen werden. Für den Fall, dass während einer Veranstaltung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch von den ubs dazu ermächtigte Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher dieser Veranstaltung damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung gesendet bzw. veröffentlich werden dürfen.

15. Datenschutz
Nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzes weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbedingungen personenbezogene Daten gespeichert werden.

16. Inkrafttreten
Diese Geschäftsbedingungen treten zum 20.01.2015 in Kraft.

17. Schlussklausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


Dokumente
Entgeltordnung der Uckermärkischen Bühnen Schwedt
Entgeltordnung Anhang Preisblatt