17. September 2021
ubs begrüßen die Optionserweiterung der Landesregierung, behalten aber 3-G-Regel bei
Mit der neuen Corona-Verordnung hat das
Mit der am 17. 09.2021 in Kraft getretenen und bis einschließlich Mittwoch, den 13.10. 2021 geltenden neuen
SARS-CoV-2-Umgangsverordnung schafft die Landesregierung die Möglichkeit, für Bereiche wie Innengastronomie, Veranstaltungen und Beherbergung die 2-G-Regel einzuführen. Der Zutritt ist dann nur für Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren gestattet, dafür muss weder eine Maske getragen noch auf die Einhaltung von Mindestabständen oder die Beschränkung der Personenzahl geachtet werden.
„Wir freuen uns sehr über diese Optionserweiterung und die damit verbundene Möglichkeit der Rückkehr zu einer `veränderten` Normalität“, so der Intendant
Lediglich für einzelne Veranstaltungen wird derzeit die Anwendung der 2-G-Regel ab Oktober geprüft. Dies betrifft beispielsweise die beliebte Veranstaltungsreihe „Operette zum Kaffee“. Entsprechende Hinweise werden zeitnah kommuniziert.