1. Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen den Uckermärkischen Bühnen Schwedt und den Besuchern. Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages, der durch den Erwerb einer Eintrittskarte zustande kommt. Das gilt auch beim Erwerb der Eintrittskarten über Dritte.

2. Spielpläne/Anfangszeiten/Kassenöffnungszeiten
Die aktuellen Spielpläne mit Anfangszeiten werden regelmäßig in den Medien veröffentlicht. Änderungen des Spielplans und der Besetzung bleiben vorbehalten. Die Abendkasse öffnet zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn.

3. Eintrittspreise
Für die Eintrittspreise gelten die Vorgaben der Entgeltordnung. Die Entgeltordnung und das aktuelle Preisblatt sind an der Besucherkasse und im unten anhängenden Dokument einzusehen.

4. Kartenverkauf/Reservierung
Der Vorverkauf erfolgt in der Regel ab Terminveröffentlichung der Veranstaltung. Bei Abweichungen wird ein alternativer Verkaufsstart bekanntgegeben. Die Uckermärkischen Bühnen Schwedt behalten sich vor, in Einzelfällen die Kartenabgabe zu beschränken.
Reservierungen können auf folgenden Wegen erfolgen:
- persönlich an der Besucherkasse oder den Vorverkaufskassen,
- telefonisch unter 03332 538111
- per E-Mail an: Besucherservice
- schriftlich an: Uckermärkische Bühnen Schwedt, Berliner Straße 46/48, 16303 Schwedt/Oder

An Wochenenden und Feiertagen werden keine Bestellungen per Fax oder E-Mail bearbeitet.

5. Einlass
Die Besuchergarderoben werden in der Regel eine Stunde vor Beginn einer Veranstaltung geöffnet. Es besteht kein Anspruch auf Einlass in den Zuschauerraum nach Veranstaltungsbeginn. Wird einem Besucher aufgrund seiner Verspätung kein Einlass gewährt, so hat dieser keinen Anspruch auf Erstattung des Preises für die Eintrittskarte. Nach Beginn der Veranstaltung können Besucher, in Einzelfällen und mit Rücksicht auf die anderen Besucher und die mitwirkenden Künstler, erst zu einem von der Theaterleitung festgelegten, geeigneten Zeitpunkt in den Zuschauerraum eingelassen werden. In einzelnen Fällen ist dies erst zur Pause bzw. gar nicht möglich. Zum Einlass berechtigen grundsätzlich nur die von den Uckermärkischen Bühnen Schwedt bzw. von den dazu berechtigten Einrichtungen (z. B. Vorverkaufskassen) ausgegebenen Originalkarten.

6. Garderobe
Die Mitnahme von Garderobe in den Zuschauerraum ist nur dann gestattet, wenn dadurch andere Besucher nicht gestört werden. Die Garderobe kann zur Aufbewahrung während des Veranstaltungsbesuches abgegeben werden. Rucksäcke, größere Taschen und ähnliches sind an der Garderobe abzugeben und keinesfalls in den Zuschauerraum mitzunehmen. Die Aufbewahrung von Tieren ist grundsätzlich ausgeschlossen. Ohne Garderobenmarke werden Garderobengegenstände nur dann ausgehändigt, wenn der Besitz anderweitig glaubhaft nachgewiesen werden kann. Vertauschte, beschädigte oder abhanden gekommene Garderobengegenstände sowie der Verlust der Garderobenmarke sind dem Garderobenpersonal unverzüglich zu melden. Für einzelne Veranstaltungen können gesonderte Regelungen festgelegt werden.

7. Fundsachen
Gegenstände aller Art, die in den Spielstätten der Uckermärkischen Bühnen gefunden werden, sind beim Haus- oder Garderobenpersonal abzugeben.

8. Hausrecht
Das Hausrecht obliegt dem Intendanten bzw. dem Intendanzdienst sowie dem verantwortlichen Veranstaltungsleiter. Den Anweisungen des Veranstaltungsleiters in den Spielstätten ist Folge zu leisten. Mobiltelefone, Uhren und andere technische Geräte mit akustischen Signalen sind während der Veranstaltung auszuschalten. Mit Ausnahme der ausgewiesenen Raucherzonen ist das Rauchen im Gebäudekomplex der Uckermärkischen Bühnen Schwedt nicht gestattet. Ebenfalls untersagt ist die Verwendung offener Flammen oder pyrotechnischer Artikel. Die Mitnahme von Speisen und Getränken in die Zuschauerräume ist nicht gestattet. Ausnahmen werden separat geregelt. Werden durch Besucher grob fahrlässig oder vorsätzlich Verschmutzungen verursacht, werden die Verschmutzungen auf Kosten des Verursachers entfernt.

9. Bild- und Tonaufnahmen
Bild- und/oder Tonaufnahmen jeglicher Art sind den Besuchern untersagt. Bei Zuwiderhandlungen können Besucher der Spielstätten verwiesen werden.

10. Inkrafttreten
Diese Geschäftsbedingungen treten zum 1.1.2023 in Kraft.

11. Schlussklausel
Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Dokumente
Entgeltordnung der Uckermärkischen Bühnen Schwedt
Entgeltordnung Anhang Preisblatt