Sie haben die Möglichkeit, aus den aufgeführten Veranstaltungen Ihr ganz persönliches Anrecht zusammenzustellen. Selbstverständlich beraten wir Sie dabei gern. Die Mitarbeiterinnen unseres Besucherservice freuen sich über Ihren Besuch, Ihre Fragen und Anregungen.
Ihre Vorteile
Sie erhalten die Eintrittskarten zum ermäßigten Preis. Sie erhalten einen Umtauschschein für eine gebuchte Veranstaltung, an der Sie aber nicht teilnehmen können. Sie erhalten auch für Veranstaltungen, die Sie zusätzlich zum Anrecht erwerben, eine Preisermäßigung von 10% (ausgenommen Premieren, Gastspiele und Sonderveranstaltungen).Bedingungen
Ein Anrecht kann nur in Anspruch genommen werden, wenn mindestens sieben Veranstaltungen gewählt wurden. Anrechtskarten sind in folgenden Zeiten erhältlich:6. August – 4. September 2019 für die Spielzeit 2019/20 (vorzugsweise bis Dezember 2019)
8. Januar – 5. Februar 2020 für Veranstaltungen bis Juni 2020
Beim Abschluss des Anrechtes werden ein Anrechtsausweis und ein Umtauschschein ausgegeben. Auf dem Anrechtsausweis stehen Name, Anschrift und Anzahl der Plätze im Anrecht.
Ermäßigungen
20% Ermäßigung vom Eintrittspreis bei Abschluss eines Anrechts für die im Anrecht enthaltenen Veranstaltungen.25% Ermäßigung vom Eintrittspreis bei Abschluss eines Anrechts für die im Anrecht enthaltenen Veranstaltungen für Schüler, Auszubildende, Studenten, Rentner, Arbeitslose und Schwerbeschädigte.
50% Ermäßigung vom Eintrittspreis bei Abschluss eines Anrechts für die im Anrecht enthaltenen Veranstaltungen für Empfänger von Leistungen nach SGB II und XII und Sozialpassinhaber nach Vorlage des Nachweises.